Unsere Aktionen.
Entdecken Sie aktuelle Angebote.
Ob zu Neuwagen, Gebrauchtwagen, Services oder weiteren Vorteilen – hier finden Sie unsere aktuellen Aktionen und Angebote. Schauen Sie sich um und entdecken Sie jetzt Ihre Möglichkeiten.
THE 2
Das BMW 2er Gran Coupé. Auch als Modell M Sport* zu attraktiven Konditionen.
* Optional erhältlich.
THE 4
Das neue BMW 4er Coupé. Ab 24. Oktober bei uns.
THE 3
Der neue BMW 3er. Jetzt zu attraktiven Konditionen.
WIE GEMACHT FÜR MEINEN WINTER.
Original BMW Winterkompletträder.
MEIN WICHTIGSTES TO-DO: WENIGER TO-DOS.
Vereinfachen Sie Ihren Alltag – Mit BMW Teleservices²⁰ und der My BMW App²¹.
THE X1
Jetzt 4.500,- EUR Umweltbonus* sichern.
DIE NEUE BMW UMWELTPRÄMIE.
Mit der neuen BMW Umweltprämie¹² und dem Umweltbonus¹³ insgesamt bis zu 9.000 EUR Vorteil sichern.
UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.
Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung*. Jetzt für alle elektrifizierten BMW.
GENIESSEN SIE SORGENFREIE FAHRFREUDE.
Die BMW Service Pakete zum Komplettpreis.
THE i3
Verbesserte Alltagsreichweite von bis zu 260 Kilometer.
BMW i3 (120 Ah) mit reinem Elektroantrieb BMW eDrive:
Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 13,1
CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0
THE X3 M, THE X4 M
Der erste BMW X3 M und BMW X4 M. Jetzt bei uns.
BMW X3 M, BMW X3 M Competition, BMW X4 M und BMW X4 M Competition:
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 10,5; CO2-Emission in g/km (kombiniert): 239.
THE X7
* Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.